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Für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Schweizer Bürger keine Aufenthaltsbewilligung. Es genügt die Anmeldung auf dem jeweiligen Einwohnermeldeamtes in Deutschland unter Vorlage des CH Passes.

 

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562